Gewährleistung

§ 8 Gewährleistung

  1. Der Auftraggeber verpflichtet sich unverzüglich nach dem Erhalt der Lieferung diese auf Vollständigkeit und Mangelfreiheit zu prüfen.

  1. Transportschäden sind dem Spediteur unverzüglich anzuzeigen.

  1. Die Haftung des Auftragnehmers beschränkt sich in der Höhe auf den Auftragswert unter Ausschluss jeglicher Haftung für Folgeschäden.

  1. Die in den „Informationen zur Anlage der Druckdaten“ genannten Anforderungen an die Druckdaten sind keine Beschreibung des Endproduktes sondern des Herstellungsprozesses. Sofern das Endprodukt zur vertragsgemäßen Nutzung eingesetzt werden kann, besteht kein Grund zur Reklamation. Dies gilt insbesondere bei geringfügigen Farbabweichungen von Drucken sowie Bucheinbänden aus einer früheren Fertigung des Auftragnehmers.

  1. Mängel an den Druckerzeugnissen sind dem Auftragnehmer spätestens 14 Tagen nach Erhalt der Lieferung schriftlich anzuzeigen.

  1. Die Rechte des Auftraggebers bei einem Mangel sind unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen gemäß § 634 BGB die Nacherfüllung, die Minderung der Vergütung, Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Die Selbstvornahme der Mangelbeseitigung ist aufgrund der Fertigung der Drucke nach Kundenspezifikation ausgeschlossen.

  1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor der Nachbesserung dem Auftragnehmer fehlerhafte Exemplare zurückzusenden. Das Verlangen des Auftraggebers auf Nachbesserung hat schriftlich zu erfolgen. Dem Auftragnehmer ist für die Nachbesserung eine Frist von einer Woche einzuräumen.

  1. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung zweimal fehl, so kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung der Vergütung verlangen.

  1. Wählt der Auftraggeber wegen eines Mangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.

  1. Bei einem Mangel lediglich eines Teils der gelieferten Ware oder einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit ist eine Beanstandung der gesamten Lieferung unzulässig.